Pflegerische Unterstützung
Niemand möchte in Angst leben, wenn er in die Jahre kommt. Doch diese befällt viele automatisch beim Gedanken an eine Pflegebedürftigkeit. Sie befürchten, dann in ein Heim abgeschoben zu werden. Doch heutzutage kann jeder der es möchte zuhause gepflegt werden. Nur wenige Umstände machen einen Platz im Pflegeheim unumgänglich. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt, trotz Pflegebedürftigkeit im trauten Heim verbleiben zu können.

Senioren, die noch gut zurechtkommen und nur in bestimmten Situationen Hilfe brauchen, können verschiedene Serviceleistungen in Anspruch nehmen.
Wenn die Schwierigkeiten in der Zubereitung warmer Mahlzeiten liegen, kann Essen auf Rädern bestellt werden. Service-Unternehmen welche Mittagessen auf Rädern anbieten können über das Internet ausfindig gemacht werden. Wer keinen Internetanschluss hat, kann ein Branchenbuch wie die Gelben Seiten zu Hilfe nehmen. Letztendlich gibt es noch Senioren-Beratungsstellen, welche gern bei der Beschaffung von Kontakten zu Hilfs- und Pflegediensten behilflich sind.
Liegt das Problem beim Einkaufen, können angehörige, Vertrauenspersonen oder selbstständige Dienstleister helfen. Dasselbe gilt, wenn Hilfe bei Hausarbeiten wie Wäsche waschen oder Raumpflege benötigt wird.
Mit zunehmendem Alter fällt es vielen schwer, Dinge außer Haus zu erledigen, ihren Hausarzt aufzusuchen oder auszugehen. Eventuell kann jemand aus dem Familien- oder Bekanntenkreis helfen, vorausgesetzt er besitzt ein Auto. Alternativ gibt es die Möglichkeit, sich an ein Fahrunternehmen zu wenden. Zu den Anbietern von Fahrdiensten gehören: das rote Kreuz, der Arbeiter Samariter Bund sowie Kranken- und behinderten Fahrdienste. Arzt-Fahrten übernehmen auch Taxi-Gesellschaften, welche mit den Krankenkassen zusammenarbeiten.
Als Fortbewegungsmittel für die Wohnung oder nähere Umgebung eignen sich Hilfsmittel wie Gehstock oder Rollator. Beides ist in verschiedenen Ausführungen erhältlich.
Sollte es einmal notwendig werden eine Pflegestufe zu beantragen, haben pflegebedürftige die Möglichkeit, bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflege zu stellen. Sie können Pflegegeld beziehen. In diesem Falle werden Familienangehörige bzw. die Kinder als Pflegepersonen aktiv. Ebenso können bedürftige Pflegeleistungen von Pflegediensten in Anspruch nehmen. Je nach Lage kann auch beides miteinander kombiniert werden. In dem Fall wird das Pflegegeld zu einem Teil ausgezahlt. Der andere Teil wird mit bestimmten Leistungen verrechnet. Die Aufgaben übernimmt ein ambulanter Pflegedienst oder ein privates Dienstleistungsunternehmen für häusliche Pflege. Bei einem solchen Unternehmen kann es sich zum Beispiel um eine Organisation von Einzelnen Pflegekräften handeln, die eine Ausbildung als Altenpfleger genossen haben und selbstständig tätig sind. Beispiele für Pflegeleistungen können Sein:
• Regelmäßige Kontrolle bei Diabetes sowie Insulin Verabreichung
• Verwaltung von Medikamenten und Medikation
• Beschäftigungen wie spazier-Gänge oder Unterhaltung
• Erledigung von Einkäufen
• Fahrten zu Ärzten oder anderen wichtigen Zielen
• Haus-Wirtschaftshilfe wie putzen oder Wäsche waschen
Je höher der Pflegegrad festgesetzt wurde, desto größer ist der Leistungsumfang. Bei pflegebedürftigen die rundumpflege brauchen fallen der Familie oder dem Pflegedienst unter anderem folgende Aufgaben zu:
• Tägliche Körperpflege: waschen bzw. duschen, Haut, Haar und Nagelpflege, anziehen
• Hilfeleistung beim Toilettengang
• Windeln- oder Einlagen wechseln bei Inkontinenz
• Verabreichung von Medikamenten
• Einkaufen gehen
• Essen zubereiten
• Wäsche waschen
• Hilfeleistung bei der Nahrungsaufnahme
Wer krank ist oder gerade erst aus dem Krankenhaus entlassen wurde, kann meist nur bedingt selbst für sich sorgen. In manchen Fällen ist er vollends auf Pflege angewiesen. So meist auch jemand, der an einer unheilbaren Krankheit wie Demenz oder Krebs leidet. In einem schweren Stadium braucht der Patient intensive Pflege rund um die Uhr. Es gibt Dienstleistungsunternehmen, dessen Personal darauf eingestellt ist, für eine gewisse Zeit bei einem pflegebedürftigen zu wohnen. Dies gewährleistet eine 24-stündige Rundum-Betreuung und schnelle Notfall-Hilfe.
Wenn angehörige pflegende ihre Pfleglinge kurzzeitig nicht versorgen können, muss Ersatz geschaffen werden. Gründe kann es viele geben. Krankheit, Kur, Urlaub usw. In Verhinderungsfällen kann Kurzzeitpflege (auch als Ersatzpflege bezeichnet) organisiert werden. Die Pflegekasse sieht für Kurzzeit- oder Ersatzpflege einen maximalen Erstattungsbetrag von 1612 Euro vor.
Es gibt folgende Möglichkeiten der Organisation:
1. Jemand aus dem Verwandten oder Bekanntenkreis kann vorübergehend bei der zu pflegenden Person einziehen und die Pflege übernehmen.
2. Es wird für diese Aufgabe eine Einzel-Pflegekraft engagiert, (siehe Abschnitt „häusliche Pflege bei Krankheit“.
3. Eine Pflegeeinrichtung nimmt den Pflegebedürftigen so lange stationär auf, bis die Pflegeperson wieder zur Verfügung steht.
Folgende Bedingungen müssen für die Inanspruchnahme einer Kurzzeit- oder Ersatzpflege erfüllt sein:
Die Pflegeperson muss ihren Pflegling mindestens sechs Monate in seinem Zuhause gepflegt haben. Des Weiteren muss ihn die Pflegeversicherung mindestens auf den Pflegegrad 2 eingestuft haben.
Personen, die einen Angehörigen zu pflegen haben, müssen starken körperlichen und seelischen Belastungen standhalten. Sie können jedoch auf verschiedene Weise entlastet werden. Dies kann sowohl in moralischer als auch materieller Form geschehen.
Eine Möglichkeit ist die Organisation einer Ersatzpflege für die Wahrnehmung einer Auszeit. Der pflegende erholt sich und kann neue Kräfte schöpfen. Auch Fortbildungsmaßnahmen können Entlastung schaffen. Im Rahmen eines Pflegekurses erlernen pflegende Angehörige verschiedene Praktiken im Umgang mit ihrem Pflegling. Durch bestimmte Techniken und Bewegungsübungen können sie eine spürbare körperliche Entlastung erfahren.
Eine weitere Form der Entlastung ist die Verwendung eines zweckgebundenen Entlastungsbetrags in Höhe von monatlich 125 Euro. Diesen kann jeder pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad in Anspruch nehmen. Restpotenzial was am Monatsende nicht aufgebraucht wurde, wird in den nächsten Monat übernommen. Das Geld wird für Leistungen aus verschiedenen Pflegebereichen verwendet, um pflegende Personen zu entlasten.